Streichen bei Auszug

Zoremba Wissen

Streichen bei Auszug: Das gilt

Eine der häufigsten Fragen von Mietern bei Auszug ist, ob sie die Wände streichen müssen. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Fragen zum Thema beantworten, darunter welche Farben nicht gestrichen werden müssen, ob Küche oder Feuchträume zu streichen sind und was passiert, wenn der Mieter die Wände nicht streicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mieter muss die Wände nicht immer streichen, wenn er auszieht.
  • Der Vermieter kann in seinem Mietvertrag festlegen, ob die Wände beim Auszug gestrichen werden müssen oder nicht.
  • Farben wie Weiß, Beige und Grau müssen in der Regel nicht überstrichen werden.
  • Eine Schönheitsreparatur umfasst das Streichen der Wände, aber nicht in allen Fällen.
  • Küche und Feuchträume müssen nur gestrichen werden, wenn es im Mietvertrag so vereinbart wurde.

Bei Auszug streichen?

Die Frage, ob ein Mieter die Wände beim Auszug streichen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst muss man den Mietvertrag prüfen, denn hier wird festgelegt, ob der Mieter die Wände streichen muss oder nicht. Wenn im Mietvertrag nichts dazu steht, muss der Mieter die Wände nicht streichen. Wenn im Vertrag steht, dass der Mieter die Wände streichen muss, dann muss er das auch tun.

Farben, die nicht überstrichen werden müssen

Manche Vermieter lassen ihren Mietern bei Einzug die Wahl, welche Farbe sie für die Wände verwenden möchten. Es gibt jedoch Farben, die nicht überstrichen werden müssen, wenn der Mieter auszieht. Dazu gehören Farben wie Weiß, Beige und Grau. Andere Farben müssen in der Regel überstrichen werden.

Darf ich während der Mietdauer die Wände in meiner Wunschfarbe streichen?

Grundsätzlich ist es erlaubt, die Wände in der eigenen Wunschfarbe zu streichen. Allerdings muss man im Vorfeld den Vermieter um Erlaubnis bitten und die Farbe sollte nicht zu auffällig sein. Außerdem muss man die Wände beim Auszug eventuell in den ursprünglichen Zustand versetzen.

Alter Mietvertrag? Muss ich den beim Auszug noch erfüllen?

Auch wenn der Mietvertrag schon einige Jahre alt ist, müssen Mieter ihn bei Auszug noch erfüllen. Das bedeutet, dass der Mieter die Wände streichen muss, wenn es im Mietvertrag so vereinbart wurde.

Wann muss ein Mieter die Wände neu streichen?

Eine Schönheitsreparatur umfasst das Streichen der Wände, aber nicht in allen Fällen. Laut Gesetz müssen Mieter die Wände streichen, wenn sie stark verschmutzt oder beschädigt sind. Auch wenn der Mieter die Wände in einer auffälligen Farbe gestrichen hat, muss er sie beim Auszug wieder weiß oder neutral streichen. Wie oft ein Mieter die Wände neu streichen muss, hängt auch von der Mietdauer ab. In der Regel sollten die Wände alle drei bis fünf Jahre gestrichen werden.

Ist das Streichen der Räume eine Schönheitsreparatur?

In vielen Mietverträgen ist

geregelt, dass der Mieter bei Auszug eine Schönheitsreparatur durchführen muss, zu der auch das Streichen der Wände gehört. Allerdings ist nicht in allen Fällen das Streichen der Räume eine Schönheitsreparatur. Hier kommt es darauf an, wie stark die Wände verschmutzt oder beschädigt sind und ob der Mieter die Wände in einer auffälligen Farbe gestrichen hat.

Sind Küche oder Feuchträume wie Badezimmer und Keller zu streichen beim Auszug?

Küche und Feuchträume müssen nur gestrichen werden, wenn es im Mietvertrag so vereinbart wurde. Wenn der Vermieter keine spezielle Vereinbarung getroffen hat, muss der Mieter diese Räume nicht streichen.

Was darf der Vermieter machen, wenn ich nicht gestrichen habe?

Wenn der Mieter die Wände nicht gestrichen hat, obwohl es im Mietvertrag vereinbart war, kann der Vermieter die Kosten für die Schönheitsreparatur vom Mieter verlangen. Allerdings muss der Vermieter nachweisen können, dass der Mieter seine Pflicht zur Schönheitsreparatur nicht erfüllt hat.

Fazit

Ob ein Mieter die Wände beim Auszug streichen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Mietvertrag und dem Zustand der Wände. In der Regel müssen Mieter die Wände streichen, wenn sie stark verschmutzt oder beschädigt sind oder in auffälligen Farben gestrichen wurden. Küche und Feuchträume müssen nur gestrichen werden, wenn es im Mietvertrag so vereinbart wurde. Wenn der Mieter seine Pflicht zur Schönheitsreparatur nicht erfüllt, kann der Vermieter die Kosten dafür vom Mieter verlangen.

Kevin Zoremba
k.zoremba@zoremba-sanierung.de